Klasse A: Motorrad
- Mindestalter: 18
- unbeschränkt ab 20
Berechtigt zum Führen von Zweirädern.
Direkteinstieg auf A (unbeschränkt) ab 24 Jahren.
Klasse A1 (A beschränkt): "125er Motorrad"
Hinweis: Derzeit keine Ausbildung in dieser Klasse
- Mindestalter: 16
Berechtigt zum Führen von
- Zweirädern mit höchstens 125 Kubikzentimeter, 11 kW und 80 km/h
Klasse A2 (A beschränkt):
- Mindestalter: 18
Berechtigt zum Führen von
- Zweirädern mit höchstens 48 PS
Weitere Informationen unter der Rubrik Preise und Theorieanforderungen.
Klasse B: Kraftfahrzeuge bis 3,5t
- Mindestalter: 18
Berechtigt zum Führen eines Fahrzeugs:
- mit einem Gesamtgewicht bis zu 3,5t
- mit Anhänger, der ein Gesamtgewicht von 750 kg nicht übersteigt
- mit Anhänger, dessen zulässige Gesamtmasse die Leermasse des Zugfahrzeuges nicht übersteigt und die zulässigen Gesamtmassen zusammen nicht mehr als 3,5t betragen
Darüber hinaus berechtigt Klasse B zum Führen von:
- Kleinkrafträdern bis maximal 50 Kubikzentimeter mit einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h (Klasse M)
- selbstfahrenden Zugmaschinen bis 25 km/h; Zugmaschinen bis 32 km/h [mit Anhänger nur bis 25 km/h] (Klasse L)
Weitere Informationen unter der Rubrik Preise und Theorieanforderungen.
Klasse BE: Kraftfahrzeug bis 3,5t mit Anhänger
Mindestalter: 18
- Vorbesitz eines Führerscheins der Klasse B Voraussetzung
- Berechtigt zum Führen eines Fahrzeugs der Klasse B mit einem Anhänger, der nicht von Klasse B gedeckt wird
- Keine Theoriestunden erforderlich, da nur praktische Prüfung
Weitere Informationen unter der Rubrik Preise.