Bei uns können Sie den Führerschein mit 17 für Klasse B (PKW) erwerben.
Bei dem Führerschein mit 17 handelt es sich um eine Regelung, bei der bereits 17-jährige (nur in Begleitung mit einer der in der Prüfungsbescheinigung namentlich genannten Begleitpersonen) innerhalb Deutschlands Auto fahren dürfen.
Für einen Führerschein im „begleiteten Fahren“ (BF17) kann man sich prinzipiell mit 16½ anmelden. Die praktische Prüfung ist frühestens einen Monat vor dem 17. Geburtstag möglich. Die Fahrerlaubnis tritt danach mit dem 17. Geburtstag in Kraft.
In der Fahrerlaubnis werden die Personen genannt, in dessen Begleitung der 17-jährige fahren darf. Die Begleitpersonenmüssen über 30 sein, den Führerschein schon über 5 Jahre besitzen und nicht mehr als 3 Punkte in Flensburg haben.
Falls Sie fragen haben, dann wenden Sie sich an uns. Wir beraten Sie gerne.